Wie viel Fläche wird versiegelt?

Das Zweckverbandsgebiet IndustriePark Oberelbe umfasst ein Areal von rund 270 Hektar. Das entspricht in etwa der Größe des Flughafens Dresden Klotzsche. Etwa 140 Hektar sollen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben vorbereitet werden, von denen wiederum nur 80 % überbaut werden dürfen – alle anderen Flächen bleiben der Landwirtschaft und der Natur vorbehalten. Die Praxis zeigt, dass der maximal zulässige Versiegelungsgrad meist nicht erreicht wird.

Insgesamt wird also weniger als die Hälfte des Areals tatsächlich versiegelt – maximal 112 Hektar.

Warum werden keine bestehenden Brachen genutzt?

In der gesamten Wirtschaftsregion einschließlich der Landeshauptstadt Dresden sind zurzeit keine Flächen von vergleichbarer Größe verfügbar, das ist das Ergebnis der Standortuntersuchung aus dem Jahr 2018.

Oftmals sind Flächen, wo sich früher ausschließlich Industrie befand, heute Teil des zentralen Stadtgebiets – denn die Städte sind gewachsen, Nachbarschaften und Umfeld haben sich verändert, mancher Faktor, der einst ausschlaggebend für die Ansiedelung von großen Betrieben war, hat an Bedeutung verloren (z.B. ein Gleisanschluss oder ein in der Nähe befindlicher Fluss wie Elbe oder Müglitz als Brauchwasser-Reservoir). Stattdessen sind die einstigen Industriestandorte aber für andere stadtplanerische Ziele wichtig geworden – so etwa das Gelände der ehemaligen MAFA in Heidenau. Städtebaulich gewünscht ist eine Mischung aus Wohnhäusern und Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Kleingewerbe.

Wo immer möglich, werden die alten Brachen also von Planern ins Kalkül gezogen, wenn es darum geht, die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Nicht nur funktional, sondern auch ökologisch und klimatisch. Denn Beispiele haben gezeigt: ein Gebiet, wo es früher nach Industrieabgasen roch, kann sich in ein paar Jahrzehnten in die grüne Lunge einer Innenstadt verwandeln.

Vor diesem Hintergrund wurden 22 Kommunen im Umfeld des künftigen IndustrieParks Oberelbe in die Standort-Studie einbezogen. Sie ergab, dass außerhalb von Wohngebieten und in verkehrsgünstigen Lagen lediglich kleine Flächen unter 3 Hektar frei und für Gewerbeansiedlungen auch nutzbar wären.

Wo große Gewerbeflächen fehlen, haben wachstumsstarke Unternehmen keine hinreichenden Entwicklungsmöglichkeiten.

Um welche Flächen geht es und was befindet sich dort?

Die Planungen für den IndustriePark Oberelbe umfassen größtenteils ein intensiv landwirtschaftlich genutztes Areal zu beiden Seiten des Autobahnzubringers zwischen Pirna und der A17.

In den Ausbau des Verkehrsknotenpunkts sind in der Vergangenheit immense Investitionen geflossen, deshalb lässt sich der Standort perfekt an das Autobahn- und Fernstraßennetz anbinden – er ist somit schnell zu erreichen, ohne lange Wege durch die Stadt.

Die betreffenden Ackerflächen werden konventionell mit modernen Landmaschinen bewirtschaftet.

Warum umfasst das Gebiet des Zweckverbandes 270 Hektar, wenn nur 140 Hektar davon für den Industriepark benötigt werden?

Das hat verwaltungsrechtliche Gründe. Das Gebiet des Zweckverbandes muss eine zusammenhängende Einheit ergeben, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Der IndustriePark Oberelbe besteht aus vier Teilflächen, die zu unterschiedlichen Kommunen gehören und miteinander „verbunden“ sein müssen – dafür wird auch das dazwischen befindliche und angrenzende Land benötigt.

Zugleich gewinnt der Zweckverband auf diese Weise Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Industrie- und Gewerbeareal, die weiterhin landwirtschaftlich und andererseits auch für einen Ausgleich im Sinne des Naturschutzes genutzt werden können. Das heißt, dass die Ackerflächen teils in ökologisch wertvolle Lebensräume umgewandelt werden. So sind u.a. kleine Waldflächen und Gehölzstreifen, Streuobstwiesen und Versickerungsmulden geplant.

Den Flächenverlusten im Industrie- und Gewerbegebiet steht eine Qualitätsverbesserung im angrenzenden Umfeld gegenüber.

Erhöht sich durch den Verlust von Versickerungsflächen die Hochwasser- und Überschwemmungsgefahr?

Nein. Die Entwässerungsanlagen müssen so konzipiert sein, dass ein erhöhtes Risiko ausgeschlossen ist. Maßgeblich dafür ist das gesetzliche Verschlechterungsverbot. Auf dem Gelände des IndustrieParks Oberelbe wurden bereits einige Flächen aufgrund ihrer Hangneigung und ungünstiger Abflussbahnen von der weiteren Planung ausgeschlossen.

Anhand eines 3D-Modells wird simuliert, wie viel Regenwasser in dem jeweiligen Gebiet z.B. bei starken Niederschlägen anfällt, wohin es abfließt und wie sich diese Faktoren durch den IndustriePark Oberelbe verändern. Entsprechend leistungsfähige Entwässerungsanlagen werden geplant.

Ziel der Planung ist, alles Oberflächenwasser, das im Gewerbegebiet anfällt, zunächst dezentral in privaten und öffentlichen Rückhaltemulden und -becken, Rigolen oder Zisternen zu sammeln – um es dann gedrosselt und zeitlich verzögert in die Vorfluten abzugeben.

Der Verlust von Versickerungsflächen im Industrie- und Gewerbegebiet wird durch hinreichend bemessene Rückhalte- und Entwässerungsanlagen aufgewogen.

Konzept Siedlungswasserwirtschaft

Sind durch das Projekt Tier- und Pflanzenarten bedroht?

Die Betroffenheit nachgewiesener Tierarten wurde intensiv geprüft. Zu diesem Zweck wurde das gesamte IPO-Areal einschließlich eines 500-m-Radius über einen Zeitraum von 12 Monaten kartiert. Im Vordergrund stehen die europäischen Vogelarten, Fledermäuse, die Zauneidechse, der Nachtkerzenschwärmer und der Eremit.

Für einige Arten können Betroffenheiten ausgeschlossen werden. Dort, wo diese nicht auszuschließen sind, werden entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen ergriffen, um sowohl während der Bauphasen als auch nach Fertigstellung des „IndustriePark Oberelbe“ Beeinträchtigungen zu minimieren bzw. auszuschließen.

Gleiches gilt für benachbarte Schutzgebiete (FFH-Gebiete), die ebenfalls Gegenstand umfangreicher Untersuchungen sind. Diese kommen zu der Einschätzung, dass unter Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Pflanzenarten zu erwarten sind.

Die Vorkommen und Lebensräume der Fledermäuse sollen weiter intensiv untersucht werden.

Gibt es Ersatz für das, was der Natur verloren geht?

Ja. Das sächsische Naturschutzgesetz schreibt umfangreiche Maßnahmen vor, die dazu dienen sollen, die biologische Vielfalt, die Kreisläufe und Funktionen der Natur wiederherzustellen – nicht zwingend dort, wo sie beeinträchtigt sind, aber die Kompensation soll sich auch vor Ort auswirken.

Welche Ausgleichsmaßnahmen für den IndustriePark Oberelbe erforderlich sind, wurde bereits grob ermittelt. Wie diese konkret und im Detail aussehen, wird aber erst im späteren Planungsverlauf festgelegt, wenn klar ist, welche Flächen verloren gehen und welche Lebensräume und natürlichen Gegebenheiten beeinträchtigt sind. Im Städtebaulichen Rahmenplan wurden bereits geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgezeigt, die im Bebauungsplan verbindlich festgeschrieben werden:

  1. Wo Wohngebiete oder sensible Naturräume an das Industrie- und Gewerbeareal grenzen, sollen Wäldchen, Gehölze und Streuobstwiesen einen natürlichen Pufferstreifen bilden – u.a. aus Sicht- und Lärmschutzgründen.

  2. Auf der landwirtschaftlich genutzten Geländekuppe östlich der Autobahnabfahrt Pirna soll eine 4,5 Hektar große Waldfläche angepflanzt werden – das entspricht etwa der Größe von sechs Fußballfeldern.

  3. Angrenzend daran, sowie am Ortseingang Großsedlitz und südlich des Neubauernweges sollen mehrere Obstwiesen angelegt werden – zusammengenommen etwa zehn Hektar Wiesenfläche.

  4. Entlang des Kirchweges von Krebs in Richtung Dohna wird eine Baumreihe gepflanzt – 1,2 Kilometer insgesamt.

  5. Außerdem soll am Kirchweg eine größere Versickerungsmulde (0,5 Hektar) angelegt werden, um abfließendes Regenwasser aufzufangen.

  6. Hinzu kommen Vorkehrungen und Maßnahmen, die von den Unternehmen zu leisten sind. Die Betriebe müssen u.a. geeignete Entwässerungs- und Regenrückhalteanlagen auf ihren Grundstücken planen und dafür sorgen, dass so wenig Fläche wie möglich versiegelt wird. Lichtverschmutzung und Lärm sind zu minimieren. Die Vorgaben sind verbindlich und Voraussetzung für eine Baugenehmigung.

  7. Maßnahmen außerhalb des Verbandsgebietes. Diese werden konzipiert, wenn der gesamte Umfang erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bilanziert ist.

Der IndustriePark Oberelbe soll als moderner Technologiestandort nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich Natur- und Umweltverträglichkeit in der Region Maßstäbe setzen. Dieses Ziel ist Teil unserer Planungen.

Wie laut wird es in meinem Wohngebiet, wenn der Industriepark kommt?

1. Produktionslärm

Industrie- und Gewerbegebiete arbeiten nicht geräuschlos. Um die Menschen in benachbarten Wohngegenden vor gesundheitsschädlichen Einflüssen zu schützen, legt das Bundesimmissionsschutzgesetz verbindliche Limits für Produktionslärm fest. Im IndustriePark Oberelbe gelten – jeweils abhängig von der Lage der ansässigen Betriebe – unterschiedliche Grenzwerte.

  • In der Umgebung von Pirna (Teilflächen C und D) ist ein Richtwert von 70 Dezibel einzuhalten. Das entspricht dem Geräuschpegel, den ein Staubsauger, Wasserkocher oder laufender Wasserhahn verursacht.
  • In Dohna und Großsedlitz (Teilflächen A und B) darf der vom IndustriePark verursachte Geräuschpegel tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) 65 Dezibel nicht überschreiten, nachts ist er auf 50 Dezibel zu begrenzen. 65 Dezibel sind vergleichbar mit der Lautstärke eines normalen Gesprächs, einer Nähmaschine oder eines Fernsehers in Zimmerlautstärke. 50 Dezibel entsprechen dem Geräusch von Regen, einem leisen Gespräch oder einem Kühlschrank.

2. Verkehrslärm

Ein Gewerbegebiet wird täglich von vielen Fahrzeugen, auch Schwerlasttransporten angefahren. Voruntersuchungen haben ergeben, dass im IndustriePark Oberelbe bei seiner geplanten Vollbelegung im Jahr 2030 mit 12.200 Kraftfahrzeugen pro Tag zu rechnen ist – darunter 2.300 LKW.

Um die absehbaren Belastungen durch Lärm und Abgase möglichst gering zu halten, wird der Verkehr zum IndustriePark über die Autobahnanschlussstelle Pirna und den Zubringer (einschl. Südumfahrung) gelenkt. Zu diesem Zweck werden in angrenzenden Ortslagen – Altstadt Dohna, Großsedlitz, Krebs, Pirna-Dippoldiswalder Straße – stellenweise Tonnagebegrenzungen und Durchfahrtsbeschränkungen ausgewiesen.

Lärmmindernd wirken des Weiteren auch:

  • Anbindung des IndustrieParks an Stadtbuslinien des ÖPNV

  • Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz

  • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gewerbegebiet

  • In Großsedlitz soll die Zufahrt zum Barockgarten verlegt und ein neuer Besucherparkplatz gebaut werden, was zusätzliche Entlastungen bringt.

Verbindliche Grenzwerte und Zufahrtsregelungen sollen den Geräuschpegel im Umfeld des IndustrieParks Oberelbe eindämmen.

Wird man vom Barockgarten Großsedlitz aus die Produktionsgebäude sehen?

Diese Frage wird mittels 3D-Modell untersucht. Daraus lassen sich Festlegungen für den Bebauungsplan ableiten, die sicherstellen, dass das Landschaftsbild aus dem Blickwinkel eines Barockgartenbesuchers nicht gestört wird. Gleiches gilt für die Sichtbeziehungen vom Wasserturm Großsedlitz, diese sollen ebenfalls möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die konkrete Sichtachsengestaltung wird derzeit am 3D-Modell vorgenommen.

Woher nehmen die Kommunen das Geld für den Industriepark und welche Risiken gehen sie dabei ein?

Der IndustriePark Oberelbe wird bisherigen Schätzungen zufolge rund 140 Millionen Euro kosten. Darin enthalten sind u.a. Erschließungs- und Baumaßnahmen im Umfang von 120 Millionen Euro sowie Kosten für Planung und Grunderwerb. Für diese geht der Zweckverband in Vorleistung – so z.B. mit der Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes an den Autobahnzubringer B172a.

Etwa die Hälfte der Summe für die Erschließung soll über Fördermittel aufgebracht werden, der Rest über Kredite. Diese werden vom Zweckverband aufgenommen und später schrittweise mit den Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen getilgt. Für die vorbereitenden Bebauungspläne und die erforderlichen Verwaltungskosten wird eine jährliche Verwaltungsumlage von den drei Städten eingebracht. In der Satzung des Zweckverbands ist festgelegt, dass die Finanzierungs- wie auch die Refinanzierungsanteile wie folgt verteilt sind: Pirna 60 %, Heidenau und Dohna je 20 %.

Das Risiko, dass sich keine Käufer für die Gewerbeflächen finden, ist gering. Der Zweckverband geht davon aus, dass in einem Zeitraum von zehn Jahren alle Grundstücke im IndustriePark belegt sind. Sollte sich die Flächenvermarktung wider Erwarten verzögern, verlängert sich der Amortisierungszeitraum entsprechend. Die daraus erwachsende zusätzliche Zinsbelastung ist ein beherrschbarer Mehraufwand.

Der Zweckverband IPO nimmt Kredite für die Erschließung des IndustrieParks auf und tilgt sie später mit den Erlösen aus dem Verkauf der Gewerbeflächen. Das Risiko liegt in der fortgesetzten Kredit- und Zinsbelastung, falls sich im erwarteten Zeitraum von zehn Jahren nicht genügend Käufer finden sollten.

Gibt es im Umfeld des Industrieparks genügend Wohnraum, Schul- und Kitaplätze für die Beschäftigten und ihre Familien?

Ja. Die Situation am Wohnungsmarkt in den beteiligten Kommunen ist derzeit entspannt – und daran wird das Vorhaben auch nichts ändern. Wir rechnen damit, dass mit dem IndustriePark Oberelbe etwa 500 bis 750 Menschen neu in die Region ziehen. In dieser Größenordnung verursacht der Zuzug weder einen Mangel an Wohnraum oder Bauland in der Region, noch Engpässe in den Schulen und Kindertagesstätten. Vielmehr ist es erklärtes Ziel, dass im Industrie- und Gewerbegebiet vor allem auch Einheimische Beschäftigung finden, die bislang in andere Landkreise zur Arbeit pendeln.

Zudem soll der IndustriePark einen Beitrag leisten, dass junge Menschen und Familien in unserer Region bleiben können und nicht arbeitsbedingt fortziehen müssen. Das kommt besonders den ländlich geprägten Kommunen zugute, die am stärksten unter dem Bevölkerungsrückgang und der Überalterung leiden.

Der IndustriePark Oberelbe wird keine Engpässe am Wohnungsmarkt oder in den sozialen Einrichtungen der Region verursachen. Der IPO schafft Arbeitsplätze für Menschen aus der Region.

Geraten kleine Betriebe in der Region durch die Neuansiedlungen im Industriepark unter Druck?

Das ist nicht zu erwarten. Den ortsansässigen Unternehmen eröffnen sich eher neue Chancen. So könnten z.B. Firmen, die an ihrem derzeitigen Standort keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten haben, künftig in den IndustriePark Oberelbe expandieren. Besonders den kleinen und mittleren Unternehmen in der Region könnte die Nachfrage nach Bauleistungen und Zulieferern aus dem Industrie- und Gewerbegebiet zugutekommen. Der Handel und die Dienstleistungsbranche profitieren langfristig von höheren Einkommen ihrer Kundschaft.

Industrie- und Gewerbegebiete wirken sich eher postiv auf die bestehende Wirtschaftsstruktur aus und tragen zu deren Belebung bei.

Verschärft der Industriepark den Wettbewerb um Arbeitskräfte und den Fachkräftemangel in der Region?

Im IndustriePark Oberelbe werden Schätzungen zufolge bei Vollbelegung 3000 bis 5000 Arbeitsplätze entstehen. Derzeit fahren noch weit mehr Beschäftigte zur Arbeit in einen anderen Landkreis als Menschen von außen in unsere Region einpendeln – ein Überschuss von 19000 Personen. Für diese Auspendler bietet der IndustriePark Oberelbe neue Perspektiven in Wohnortnähe. Die Konkurrenz betrifft also eher Unternehmen in anderen Regionen.

Zudem ist aber das Arbeitskräfteangebot auch im Umfeld des Industrie- und Gewerbeparks noch keineswegs erschöpft. Im Wirtschaftsraum Oberelbe sind derzeit 6000 Menschen in einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen tätig, 3700 im sogenannten Niedriglohnsektor. Hinzu kommen jährlich 3000 Schulabgänger im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die eine Berufsausbildung und Perspektive in der Region suchen. Wir gehen davon aus, dass die Firmen, die sich im IndustriePark Oberelbe ansiedeln, diesen Menschen gute und qualifizierte Job-Chancen bieten werden.

Der Fachkräftemangel ist ein allgemeines Problem und unabhängig vom IndustriePark Oberelbe. Für den Arbeitsmarkt der Region ist das Industrie- und Gewerbegebiet ein Gewinn.